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„Was genau soll wie gefördert werden?“, mit der Beantwortung dieser Fragestellung zum im Oktober 2019 gestellten „Antrag zur Einführung eines Förderprogrammes zur Beseitigung von Leerständen von Ladenlokalen in Dettelbach“ versehen, wurden die Fraktionen bis zur nächsten Sitzung am 23. März 2020 beauftragt.

Frau Bürgermeisterin Konrad erläuterte Vorgehen seit Antrag aus dem Herbst 2019


Frau Bürgermeisterin Christine Konrad erläuterte den anwesenden Stadtratsmitgliedern, dass hier erst einmal die Rechtsaufsicht eingeschaltet worden war und schließlich das Innenministerium das Vorhaben freigegeben hatte.
Unter den Stadtratsmitgliedern herrschte eine grundsätzliche Zustimmung zum CSU-Antrag, jedoch fehle es an konkreteren Definitionen, war man sich einig, für wen die Förderungen genau gelten sollten.

Marcel Hannweber erklärte, dass Richtlinien bereits von anderen Städten praktiziert werden

CSU-Bürgermeisterkandidat/Stadtrat und Fraktionsvorsitzender Marcel Hannweber erklärte, dass es bereits aktiv praktizierte Richtlinien in anderen Gemeinden gäbe. Er war jedoch damit einverstanden, dass der Tagesordnungspunkt auf den 23. März 2020 vertagt werde, um so allen Fraktionen die Möglichkeit zu geben, Änderungswünsche oder Ziele der Förderung einzubringen. Diese sollten bis zum 9. März 2020 an die Stadtverwaltung geschickt werden, erklärte Frau Bürgermeisterin Konrad.